Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen der SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist (AGB)

§1

Geltung der Geschäftsbedingungen

Lieferungen erfolgen ausschließlich nach den AGB der SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese schriftlich von SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist bestätigt worden sind.

Individuelle Vereinbarungen mit einem Kunden setzen die AGB außer Kraft.

§2

Lieferungen

Lieferungen erfolgen umgehend nach den Liefermöglichkeiten der SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist oder nach Absprache mit dem Kunden.

Die Möglichkeit von Teillieferungen behalten wir uns vor. Ab 500,-€ Warenwert Frei Haus.

Bei einem Warenwert unter 100,-€ Netto, behält sich SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist vor eine Handlingspauschale von 10,-€ zu erheben.

Ist eine Lieferfrist vereinbart, so verlängert sich diese bei höherer Gewalt, oder dem Eintritt von Ereignissen, welche von SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist nicht schuldhaft verursacht worden sind, in angemessener Frist.

 

§3

Gefahrenübergang

Sobald die Ware das Hauptlager oder eines der Auslieferungslager verlassen hat, geht die Gefahr der Lieferung auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen.

 

§4

Preise

Preise werden auf Basis der jeweils gültigen Preislisten berechnet, für Sonderleistungen gelten die schriftlich vereinbarten Preise.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die jeweiligen Preise ab Auslieferungslager der SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist.

Mehrwertsteuer, Porto Verpackung und Warenwertversicherungen sind nicht im Preis enthalten.

Transport- und Verpackungskosten werden im Umfang der Selbstkosten berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen.

Nicht voraussehbare Mehraufwendungen bei Sonderleistungen werden nach Aufwand berechnet.

 

§5

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 14 Arbeitstagen mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Diese Regelung gilt auch für Teillieferungen.

 

§6

Gewährleistung

SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist haftet nur in der nachfolgend beschriebenen Art und Weise. Eine Gewährleistung darüber hinaus ist ausgeschlossen.

SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist haftet nicht für Mängel, wenn diese auf das Verhalten von Dritten zurückzuführen sind, welche nicht von SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist beauftragt worden sind. Dies gilt insbesondere auch für fehlerhaften Einbau oder Bedienung von Einzelteilen, Baugruppen und Anlagen sowie für die Zweckentfremdung von Produkten.

Der Kunde hat die von SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Maß- oder Mengenabweichungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nachvollziehbar schriftlich anzuzeigen. Das Gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung. Bei verspäteter Mängelrüge wird SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist von der Gewährleistung frei.

SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist leistet nach eigenem Ermessen Ersatz oder Nachlieferung, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen.

SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist haftet nicht für Mängelfolgeschäden, es sei denn, es kann arglistiges Verschweigen oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die maßgeblich zur Abwendung dieses Schadens ist, nachgewiesen werden.

Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen sofern sie nicht anderweitig veräußert werden können.

 

§7

Sonstige Haftung

SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist haftet allgemein nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Inhaber oder leitender Angestellter.

Andere zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

§8

Eigentumsvorbehalt

SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungen einschließlich Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zu SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist vollständig beglichen sind.

Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Teile weiter zu veräußern. Er tritt SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der an die SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist abgetretenen Forderungen berechtigt. SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist verpflichtet sich, derartige Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Die Rücknahme unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware durch SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

§9

Vertragsänderungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist.

 

§10

Schlussbestimmungen

Für Lieferungen und Leistungen der SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist gilt deutsches bzw. europäisches Recht. Die Anwendung US-amerikanischerRechtsvorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Firmensitz der SF Tec Normteilevertrieb Stephan Feist Sofern eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sein sollte, behalten die übrigen Klauseln ihre Wirksamkeit.

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeicherte Kundendaten werden ausschließlich für die jeweilige Geschäftsabwicklung verwendet.